Die Aufnahme in den Chor erfolgt in der Regel durch ein sogenanntes Probespiel. Dieses findet nach einer öffentlichen Ausschreibung vor einer Jury statt, die über die jeweilige Aufnahme der Kandidatin/des Kandidaten entscheiden. Im Einzelfall kann der Leiter des Chores in Absprache mit den Landesposaunenwarten und Obleuten des Posaunenwerks über die jeweilige Aufnahme entscheiden.
Aufnahmekriterien sind:
persönliche Kriterien
- kirchliche Bindung durch Mitgliedschaft in einem Posaunenchor des Posaunenwerks
- Unterstützung und Identifikation mit den Inhalten des Posaunenwerks
- Bereitschaft zum Erarbeiten anspruchsvoller Literatur und zum häuslichen Üben/Eigenmotivation
- Bereitschaft zu intensiven und regelmäßigen Proben sowie Probenwochenenden
musikalische Kriterien
- mehrjährige Erfahrung im Posaunenchor
- mindestens Leistungsgruppe 3
- "vom-Blatt-Spiel" im mittleren Schwierigkeitsgrad
- Beherrschung der Tonarten bis 5 b und 4 #
- rhythmische Sicherheit
- Kenntnisse in verschiedenen Stilrichtungen